Der Energieausweis

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Energieausweis nach der EnEV 2009

Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen Energieausweis mit den Kennwerten des Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit soll der potenzielle Kunde sich über die Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude ein Bild machen können.

Dieser Energieausweis kann unter bestimmten Bedingungen verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt werden. Verbrauchsorientierte Ausweise können sehr preiswert ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität der Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.

Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen berechnet die Energieverluste durch die Außenbauteile und der gesamten Anlagentechnik. Mit dieser Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes lokalisiert werden. Dadurch lassen sich dann Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotenzial durch die Maßnahme ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.

Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis benötigt, können wir gemeinsam schnell und zuverlässig in einem ersten Gespräch ermitteln.

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten rund um den Energieausweis.