Fahrpauschale?
Viele Kunden bemerken, dass anstelle der Grundgebühr jetzt eine Fahrpauschale berechnet wird. Diese ist aber nicht nur eine einfache Fahrt zum Kunden.
Definition laut neuer Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) :
„Anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt - für jeden notwendigen Arbeitsgang je Nutzungseinheit, in der Arbeiten durchgeführt werden“.
Zum besseren Verständnis :
Die anteilige Fahrtpauschale für die An- und Abfahrt je Nutzungseinheit müsste eigentlich „Fahrzeitpauschale“ heißen, denn sie deckt nicht die Fahrtkosten, sondern anteilig den Zeitaufwand für alle im Kehrbezirk zur Erledigung von Schornsteinfegerarbeiten notwendigen Fahrten ab. Darin enthalten sind pauschal alle Fahrten vom Büro oder von der Werkstatt zu den Kunden sowie zwischen einzelnen Kunden einschließlich zusätzlicher Fahrten aufgrund besonderer Terminwünsche der Kunden. Damit wird der Zeitaufwand zum Anfahren aller Nutzungseinheiten im Kehrbezirk vergütet. Nicht enthalten ist der Zeitaufwand für Wege vom und zum Fahrzeug sowie zwischen z. B. einzelnen Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. Dieser ist durch die Grundwerte für die erste Prüf- bzw. Messstelle je Nutzungseinheit abgedeckt.
Grundlage für die Festlegung der anteiligen Fahrtpauschale je Nutzungseinheit ist ein arbeitswissenschaftliches Gutachten zur Ermittlung der Arbeitswerte. Darin wurden in repräsentativen Kehrbezirken die Jahreskilometerleistungen und mittleren Geschwindigkeiten ermittelt und daraus der in einem Kehrbezirk durchschnittlich notwendige jährliche Zeitaufwand für die Fahrten zu wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten abgeleitet. Dieser wurde durch die durchschnittliche Anzahl der in einem Kehrbezirk pro Jahr zu bearbeitenden Nutzungseinheiten geteilt, womit sich dann der festgesetzte Arbeitswert für die anteilige Fahrtpauschale je Nutzungseinheit ergeben hat. Kurz gesagt, die gesamte Fahrtzeit für wiederkehrende Arbeiten im Jahr wird durch die Anzahl der Kundenkontakte geteilt.
Der Bezug der anteiligen Fahrtpauschale auf die Nutzungseinheiten ist gerechtfertigt, da in der Regel für jede Nutzungseinheit mit einem anderen Betreiber die Kehr- und Überprüfungstermine vereinbart werden müssen. Bei der anteiligen Fahrtpauschale je Nutzungseinheit handelt es sich um einen Durchschnittssatz, der auch berücksichtigt, dass in Mehrfamilienhäusern mehrere Nutzungseinheiten an einem Tag bearbeitet werden können. Wenn dies nicht der Fall wäre, also alle Nutzungseinheiten separat angefahren werden müssten, läge die anteilige Fahrtpauschale je Nutzungseinheit wesentlich höher.
Für weitere Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung
