Freier Wettbewerb ab 2013
Schornsteinfeger stehen ab 2013 im freien Wettbewerb
Heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das nach langer Diskussion am 29.11.2008 in Kraft getreten ist.Das bis dato geltende Schornsteinfegergesetz musste wegen europäisch rechtlicher Bedenken geändert werden.
Für Sie als Kunde wird sich bis zum Ablauf der Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 zunächst wenig ändern. Ich betreue Sie weiterhin als Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger. Eine Ausnahme regelt der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr unmittelbar. Hiernach dürfen Schornsteinfegerbetriebe aus Mitgliedsstaaten der EU, der Schweiz und aus Mitgliedsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum bereits jetzt vorübergehend und gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen und im Schornsteinfegerregister der BAFA gelistet sind.
Ab 2013 dürfen Sie, wenn Sie wollen, sich Ihren Schornsteinfeger aussuchen. Wichtig ist nur, dass der Betrieb ebenfalls in dem Schornsteinfegerregister eingetragen ist.
Um den Bezirksschornsteinfeger kommt man aber trotzdem nicht herum. Das Gesetz sieht vor, dass dieser weiterhin als Kontrollinstanz fungiert und die fristgemäße Durchführung der Messungen und Kehrungen überprüft.
Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz? Rufen Sie mich an!
